Anwalt für Strafvollstreckung

Der Strafprozess ist beendet – viele rechtliche Fragen beginnen erst jetzt. Im Strafvollzug geht es um Vollzugslockerungen, offenen Vollzug, Hafturlaub, Verlegungen, Disziplinarmaßnahmen und die Möglichkeit einer vorzeitigen Entlassung. Wir unterstützen Inhaftierte und Angehörige bei der Durchsetzung ihrer Rechte und beraten bundesweit in allen Fragen des Strafvollzugs.

Kennen Sie diese Situation?

Ob Strafvollzug, Strafvollstreckung, offener Vollzug, Vollzugslockerungen, Hafturlaub oder vorzeitige Entlassung – viele Betroffene und Angehörige stehen vor rechtlichen Fragen, die erhebliche Auswirkungen auf die Zukunft haben können. Nachfolgend finden Sie typische Situationen aus dem Strafvollzug, bei denen anwaltliche Unterstützung sinnvoll sein kann.

Ein Familienmitglied sitzt in Haft – und Sie wissen nicht, welche Möglichkeiten bestehen?

Auch während der Haft können wichtige Entscheidungen getroffen werden. Je nach Situation kommen beispielsweise Vollzugslockerungen, offener Vollzug oder eine vorzeitige Entlassung in Betracht. Viele Angehörige erfahren erst spät, welche Möglichkeiten grundsätzlich bestehen.

Sie fragen sich, ob eine frühere Entlassung möglich ist?

Unter bestimmten Voraussetzungen kann eine Freiheitsstrafe bereits vor dem vollständigen Strafende zur Bewährung ausgesetzt werden. Maßgeblich sind unter anderem das Verhalten während der Haft und die Prognose für die Zeit nach der Entlassung.

Anträge wurden abgelehnt und niemand erklärt Ihnen warum?

Entscheidungen im Strafvollzug müssen nachvollziehbar begründet werden. Gerade bei Ablehnungen von Lockerungen oder Vollzugsmaßnahmen lohnt sich häufig ein genauer Blick auf die rechtlichen Grundlagen und die Begründung der Entscheidung.

Ihr Antrag auf offenen Vollzug wurde abgelehnt?

Der offene Vollzug kommt in Betracht, wenn keine Flucht- oder Missbrauchsgefahr besteht. Eine Ablehnung bedeutet nicht automatisch, dass die Voraussetzungen dauerhaft fehlen. Oft kommt es auf die konkrete Begründung und die persönliche Entwicklung an.

Sie möchten Vollzugslockerungen, Freigang oder Hafturlaub erhalten?

Vollzugslockerungen dienen der Vorbereitung auf die Entlassung und können wichtige Schritte der Resozialisierung sein. Ob Freigang, Ausgang oder Urlaub gewährt werden, hängt von verschiedenen gesetzlichen Voraussetzungen und der individuellen Situation ab.

Gegen Sie wurde eine Disziplinarmaßnahme verhängt?

Disziplinarmaßnahmen können Auswirkungen auf den weiteren Vollzugsverlauf haben. Sie spielen unter Umständen auch bei Entscheidungen über Lockerungen oder Vollzugsplanung eine Rolle und sollten deshalb sorgfältig geprüft werden.

Eine Verlegung in eine andere JVA steht bevor?

Verlegungen können Auswirkungen auf Besuchsmöglichkeiten, Arbeit, Therapieangebote und den weiteren Vollzugsplan haben. Deshalb sollte geprüft werden, aus welchen Gründen die Verlegung erfolgt und welche Rechte Betroffene haben.

Ihre Rechtsanwälte für Strafvollzug und Strafvollstreckung

Persönliche Beratung und anwaltliche Vertretung für Inhaftierte und Angehörige.

Tomasz Kurcab

Rechtsanwalt & Strafverteidiger

Strafverteidigung

Strafvollzug

Strafvollstreckung

Beratung und Vertretung im Strafrecht sowie in Fragen des Strafvollzugs und der Strafvollstreckung. 

Raffael Gordzielik

Rechtsanwalt & Strafverteidiger

Strafverteidigung

Strafvollzug

Strafvollstreckung

Beratung von Inhaftierten und Angehörigen in allen Phasen des Strafvollzugs. 

Gemeinsam beraten und vertreten wir Inhaftierte und Angehörige bundesweit in Fragen des Strafvollzugs und der Strafvollstreckung.

Wobei wir helfen 

Wir beraten und vertreten Mandanten in Fragen des Strafvollzugs und der Strafvollstreckung. Dazu gehören unter anderem der offene Vollzug, Vollzugslockerungen, Freigang, Hafturlaub, vorzeitige Entlassungen, Verlegungen sowie Disziplinarmaßnahmen. 

Offener Vollzug

Der offene Vollzug ermöglicht unter bestimmten Voraussetzungen mehr Eigenverantwortung und Freiheiten während der Haft. Wir beraten bei Anträgen auf offenen Vollzug und prüfen ablehnende Entscheidungen.

Vollzugslockerungen, Freigang und Hafturlaub

Vollzugslockerungen dienen der Vorbereitung auf die Entlassung und können wichtige Schritte der Resozialisierung sein. Wir unterstützen bei Fragen zu Freigang, Ausgang, Hafturlaub und weiteren Lockerungsmaßnahmen.

FAQ

Angehörige und Inhaftierte haben häufig ähnliche Fragen zum Strafvollzug und zur Strafvollstreckung. Nachfolgend finden Sie Antworten auf einige der häufigsten Fragen aus der Praxis.

Wie überweise ich Geld in die JVA?

Die meisten Justizvollzugsanstalten verfügen über ein eigenes Haftkonto. Einzahlungen sind in der Regel per Überweisung möglich. Die Kontodaten und Verwendungszwecke unterscheiden sich je nach JVA.

Welche Kleidung übersandt oder abgegeben werden darf, hängt von den Regelungen der jeweiligen Justizvollzugsanstalt ab. Vor dem Versand sollte geprüft werden, welche Gegenstände zugelassen sind.

Unter bestimmten Voraussetzungen kann eine Freiheitsstrafe bereits vor dem regulären Strafende zur Bewährung ausgesetzt werden. Die Entscheidung hängt von verschiedenen Faktoren des Einzelfalls ab.

Anträge können grundsätzlich von den Betroffenen selbst gestellt werden. In bestimmten Fällen kann anwaltliche Unterstützung sinnvoll sein, um die Erfolgsaussichten zu prüfen und den Antrag rechtlich zu begründen.

Freigang ist eine Form der Vollzugslockerung. Er ermöglicht es Inhaftierten, einer Arbeit oder Ausbildung außerhalb der Justizvollzugsanstalt nachzugehen und anschließend in die Anstalt zurückzukehren.

Die Besuchsregelungen unterscheiden sich je nach Justizvollzugsanstalt. Dauer, Häufigkeit und Voraussetzungen werden durch die jeweiligen Vollzugsvorschriften geregelt.

Telefonate sind grundsätzlich möglich, unterliegen jedoch den Regelungen der jeweiligen Anstalt. Umfang und Kosten können unterschiedlich ausfallen.

Ob und in welchem Umfang Pakete angenommen werden, richtet sich nach den Vorschriften der jeweiligen Justizvollzugsanstalt. Nicht alle Gegenstände dürfen übersandt werden.

Der Vollzugsplan enthält wichtige Festlegungen zum Verlauf der Haft, etwa zu Arbeit, Ausbildung, Behandlungsmaßnahmen und möglichen Lockerungen.

Die Strafvollstreckungskammer entscheidet unter anderem über bestimmte Fragen der Vollstreckung und über die Aussetzung von Freiheitsstrafen zur Bewährung.

Noch Fragen zu Ihrer Situation?

Jeder Fall ist anders. Gerne prüfen wir Ihre individuelle Situation und beantworten Ihre Fragen.

Kontakt aufnehmen

Nutzen Sie das Kontaktformular oder schreiben Sie uns eine E-Mail. Wir melden uns schnellstmöglich bei Ihnen zurück.

Kontaktformular

Beratung für Inhaftierte und Angehörige bundesweit.