Der Strafprozess ist beendet – viele rechtliche Fragen beginnen erst jetzt. Im Strafvollzug geht es um Vollzugslockerungen, offenen Vollzug, Hafturlaub, Verlegungen, Disziplinarmaßnahmen und die Möglichkeit einer vorzeitigen Entlassung. Wir unterstützen Inhaftierte und Angehörige bei der Durchsetzung ihrer Rechte und beraten bundesweit in allen Fragen des Strafvollzugs.
Ob Strafvollzug, Strafvollstreckung, offener Vollzug, Vollzugslockerungen, Hafturlaub oder vorzeitige Entlassung – viele Betroffene und Angehörige stehen vor rechtlichen Fragen, die erhebliche Auswirkungen auf die Zukunft haben können. Nachfolgend finden Sie typische Situationen aus dem Strafvollzug, bei denen anwaltliche Unterstützung sinnvoll sein kann.
Auch während der Haft können wichtige Entscheidungen getroffen werden. Je nach Situation kommen beispielsweise Vollzugslockerungen, offener Vollzug oder eine vorzeitige Entlassung in Betracht. Viele Angehörige erfahren erst spät, welche Möglichkeiten grundsätzlich bestehen.
Unter bestimmten Voraussetzungen kann eine Freiheitsstrafe bereits vor dem vollständigen Strafende zur Bewährung ausgesetzt werden. Maßgeblich sind unter anderem das Verhalten während der Haft und die Prognose für die Zeit nach der Entlassung.
Entscheidungen im Strafvollzug müssen nachvollziehbar begründet werden. Gerade bei Ablehnungen von Lockerungen oder Vollzugsmaßnahmen lohnt sich häufig ein genauer Blick auf die rechtlichen Grundlagen und die Begründung der Entscheidung.
Der offene Vollzug kommt in Betracht, wenn keine Flucht- oder Missbrauchsgefahr besteht. Eine Ablehnung bedeutet nicht automatisch, dass die Voraussetzungen dauerhaft fehlen. Oft kommt es auf die konkrete Begründung und die persönliche Entwicklung an.
Vollzugslockerungen dienen der Vorbereitung auf die Entlassung und können wichtige Schritte der Resozialisierung sein. Ob Freigang, Ausgang oder Urlaub gewährt werden, hängt von verschiedenen gesetzlichen Voraussetzungen und der individuellen Situation ab.
Disziplinarmaßnahmen können Auswirkungen auf den weiteren Vollzugsverlauf haben. Sie spielen unter Umständen auch bei Entscheidungen über Lockerungen oder Vollzugsplanung eine Rolle und sollten deshalb sorgfältig geprüft werden.
Verlegungen können Auswirkungen auf Besuchsmöglichkeiten, Arbeit, Therapieangebote und den weiteren Vollzugsplan haben. Deshalb sollte geprüft werden, aus welchen Gründen die Verlegung erfolgt und welche Rechte Betroffene haben.
Persönliche Beratung und anwaltliche Vertretung für Inhaftierte und Angehörige.
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Gemeinsam beraten und vertreten wir Inhaftierte und Angehörige bundesweit in Fragen des Strafvollzugs und der Strafvollstreckung.
Wir beraten und vertreten Mandanten in Fragen des Strafvollzugs und der Strafvollstreckung. Dazu gehören unter anderem der offene Vollzug, Vollzugslockerungen, Freigang, Hafturlaub, vorzeitige Entlassungen, Verlegungen sowie Disziplinarmaßnahmen.
Der offene Vollzug ermöglicht unter bestimmten Voraussetzungen mehr Eigenverantwortung und Freiheiten während der Haft. Wir beraten bei Anträgen auf offenen Vollzug und prüfen ablehnende Entscheidungen.
Vollzugslockerungen dienen der Vorbereitung auf die Entlassung und können wichtige Schritte der Resozialisierung sein. Wir unterstützen bei Fragen zu Freigang, Ausgang, Hafturlaub und weiteren Lockerungsmaßnahmen.
Angehörige und Inhaftierte haben häufig ähnliche Fragen zum Strafvollzug und zur Strafvollstreckung. Nachfolgend finden Sie Antworten auf einige der häufigsten Fragen aus der Praxis.
Jeder Fall ist anders. Gerne prüfen wir Ihre individuelle Situation und beantworten Ihre Fragen.
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